Renault Clio des Mitte 2005 auf den Markt gekommenen Typs R mit der EG-Betriebserlaubnis e2*2001/116*0327*00 bis 03 sind prüfungstauglich in allen Versionen mit zwei Türen rechts und hinteren Kopfstützen. Dies gilt auch mit Schiebedach. Der Fahrlehrersitz darf bis zur 18. von 25 Rasten zurückgeschoben werden. „In den Fahrzeugen muss eine Zusatzeinrichtung zur Anzeige der Geschwindigkeit verbaut sein“, schreibt die TÜV Kraftfahrt GmbH, Köln, in ihrem Gutachten vom 08.06.2005. (dif, 22.06.05)
Renault: Neuer Clio braucht Zusatztacho

Die demnächst auf den Markt kommende neue Generation des Polo-Wettbewerbers von Renault braucht einen Zusatz-Tacho.