TÜV Süd: Freie Bahn für den Hyundai i30

24.05.2012 18:01 Uhr
Hyundai i30, Pruefungstauglichkeit, TUEV SUED
Der Hyundai i30 darf jetzt den Golf hetzen
©Foto: Dietmar Fund

Mit einer Blinker-Zusatzanzeige darf der Koreaner dem Golf hinterherfahren.

Der in Rüsselsheim entwickelte und in Tschechien gebaute koreanische Golfklässler Hyundai i30 ist prüfungstauglich auch mit Panorama-Glas-Schiebedach, sofern er eine zusätzliche Kontrollleuchteneinheit für die Fahrtrichtungsanzeiger hat.

Sie muss so angebracht werden, dass der Prüfer sie gut einsehen kann.

Nicht prüfungstauglich sind Fahrzeuge mit dunkel getönten hinteren Scheiben und Seitenscheiben, die auch als „privacy glass“ bezeichnet werden.

Das schreibt der TÜV Süd in seinem Gutachten vom 30. April 2012.

(dif)

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