Der Käufer wollte sein 2012 gekauftes Fahrzeug mit einer Kilometerleistung von circa 150.000 Kilometern zurückgeben und stattdessen das Nachfolgemodell haben, weil sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen war. Er verklagte den Händler, hatte aber keinen Erfolg.
Der Händler darf zunächst versuchen, den Fehler durch Softwareupdates zu beheben. Erst wenn dies zweimal gescheitert ist, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sich den Kaufpreises erstatten lassen - unter Anrechnung des Nutzungsvorteils für die gefahrenen Kilometer.
Der Käufer kann die oben genannte Nachbesserung nicht einfach mit dem Argument ablehnen, er traue dem Update nicht - etwa weil sich der ADAC skeptisch dazu geäußert hat.
Landgericht Dresden
Aktenzeichen 7 O 1047/16
(tra)