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Alkoholverstoß bei Fahranfänger

11.03.2014 11:03 Uhr
Alkohol
Fahranfänger dürfen maximal 0,15 Promille haben
© Foto: Creativa_Fotolia

Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot bei Fahranfängern liegt regelmäßig bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor.

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Für Fahranfänger besteht innerhalb der gesetzlichen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Alkoholverbot, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt wird.

Ein Verstoß gegen dieses Verbot liegt regelmäßig bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor.

(jlp)

Oberlandesgericht Stuttgart

Aktenzeichen 1 Ss 661/12

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