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Aschenbecher ist wesentlich

18.06.2015 09:46 Uhr
Aschenbecher ist wesentlich
Ein Aschenbecher ist kein Getränkehalter - und umgekehrt
© Foto: cupakabra/Fotolia

Bestellt ein Kunde beim Neukauf eines Autos ein Raucherpaket mit und fehlt schließlich der Aschenbecher, kann der Kunde die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.

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Bestellt ein Kunde beim Neukauf eines Autos ein Raucherpaket mit und fehlt schließlich der Aschenbecher, kann der Kunde die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.

Der Kunde hatte für 135.000 Euro das Nachfolgemodell eines Autos bei dem gleichen Händler bestellt. Er wies darauf hin, dass er unbedingt das Raucherpaket einschließlich eines beleuchteten Aschenbechers haben wolle - wie auch im Vorgängerauto. Der Aschenbecher fehlte aber bei Auslieferung.

Der Kunde durfte das Auto unter Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsentgelts für die gefahrenen 44.000 km zurückgeben. Der beleuchtete Aschenbecher sei wesentlich für ein gefahrloses Rauchen während der Fahrt, ein Ersatz im Getränkehalter der Mittelkonsole, wie von dem Händler vorgeschlagen, reiche nicht. Außerdem könne dann der Getränkehalter nicht genutzt werden.

(tra)

Oberlandesgericht Oldenburg 

Aktenzeichen 13 U 73/14

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