Punktesündern, die nicht innerhalb der gesetzten Frist ihr Aufbauseminar antreten, kann sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Laut Deutscher Anwaltshotline sollte eine Frau mit 15 Punkten auf ihrem Flensburger Konto an einem ASP-Seminar teilnehmen. Da sie nicht innerhalb von zwei Monaten einen Aufbaukurs antrat und auch einen bereits vereinbarten Termin bei einer Fahrschule verstreichen ließ, ordneten die Gelsenkirchener Richter an, die Fahrerlaubnis umgehend zu entziehen.
(ampnet/cm)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Aktenzeichen 7 L 812/12