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Atemalkoholmessung: Mitwirkung ist freiwillig

26.03.2014 15:22 Uhr
Atemalkoholmessung: Mitwirkung ist freiwillig
Eine Belehrungspflicht über die Freiwilligkeit der Mitwirkung an einer Atemalkoholmessung gibt es nicht
© Foto: ehrenberg-bilder_Fotolia

Der Fahrzeugführer darf nicht zur Mitwirkung an einer Atemalkoholmessung gezwungen werden, da diese freiwillig ist.

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Der Fahrzeugführer darf nicht zur Mitwirkung an einer Atemalkoholmessung gezwungen werden, da diese freiwillig ist. Über die Freiwilligkeit seiner Mitwirkung muss er aber nicht belehrt werden. Eine gesetzliche Regelung besteht insoweit nicht.

Zwar sieht die Strafprozessordnung die Belehrung des Beschuldigten über sein Schweigerecht vor. Hieraus kann aber keine Belehrungspflicht bei anderen Handlungen angenommen werden. Als Konsequenz hieraus besteht so auch kein Verwertungsverbot für die Ergebnisse der Atemalkoholmessung.

(jlp)

Oberlandesgericht Brandenburg

Aktenzeichen (2 B) 53 Ss-OWi 58/13 (55/13)

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