Im Fall war ein dunkelgekleideter Mann gemeinsam mit seiner Frau in der Dämmerung bei schlechten Sichtverhältnissen über die Straße gegangen. Dabei erfasste ihn ein Auto, das aus seiner Sicht von links angefahren war.
Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) berichtet, hatte die Vorinstanz den Autofahrer zur Übernahme des Schadens in Höhe von 40 Prozent verurteilt. Er sei ohne Abblendlicht gefahren, hieß es in der Urteilsbegründung.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, das den Fall erneut behandelte, konnte diesen Sachverhalt jedoch nicht einwandfrei klären. Es entschied hingegen, dass der Fußgänger hauptsächlich für den Unfall verantwortlich sei, denn er sei ohne zu schauen auf die Straße getreten. Der Anscheinsbeweis bei einem von links kommenden Fahrzeug spreche dafür, dass der Fußgänger, der von rechts auf die Straße trete, die tatsächliche Schuld am Unfall trage. Der Autofahrer müsse deshalb lediglich aufgrund der Betriebsgefahr des Autos eine Mithaftung von 20 Prozent tragen.
Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen I-1 U 196/14
(ts)