-- Anzeige --

Auch Fußgänger haben Sorgfaltspflichten

08.10.2018 10:15 Uhr
Auch Fußgänger haben Sorgfaltspflichten
Läuft ein Fußgänger ohne zu schauen auf die Fahrbahn, trägt er die Hauptschuld am Unfall
© Foto: Kara/stock.adobe.com

Kommt es bei der Überquerung einer Fahrbahn zwischen einem Fußgänger und einem Fahrzeug zu einem Unfall, kann der Fußgänger für den Schaden verantwortlich gemacht werden, wenn er sich vorher nicht davon überzeugt hat, dass die Straße frei ist.

-- Anzeige --

Im Fall war ein dunkelgekleideter Mann gemeinsam mit seiner Frau in der Dämmerung bei schlechten Sichtverhältnissen über die Straße gegangen. Dabei erfasste ihn ein Auto, das aus seiner Sicht von links angefahren war.

Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) berichtet, hatte die Vorinstanz den Autofahrer zur Übernahme des Schadens in Höhe von 40 Prozent verurteilt. Er sei ohne Abblendlicht gefahren, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf, das den Fall erneut behandelte, konnte diesen Sachverhalt jedoch nicht einwandfrei klären. Es entschied hingegen, dass der Fußgänger hauptsächlich für den Unfall verantwortlich sei, denn er sei ohne zu schauen auf die Straße getreten. Der Anscheinsbeweis bei einem von links kommenden Fahrzeug spreche dafür, dass der Fußgänger, der von rechts auf die Straße trete, die tatsächliche Schuld am Unfall trage. Der Autofahrer müsse deshalb lediglich aufgrund der Betriebsgefahr des Autos eine Mithaftung von 20 Prozent tragen.

Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen I-1 U 196/14

(ts)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.