Wenn ein Autofahrer Fußgänger am Straßenrand beim Durchfahren eine Pfütze auf der Fahrbahn bespritzt, muss er nicht für die Reinigung der Kleidung der Besudelten aufkommen. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurden im vorliegenden Fall Fußgänger von einem Pkw nass gespritzt. Für die Reinigung der Kleidung verlangten sie nun 39,60 Euro von dem Autofahrer, da er das Malheur durch langsameres Fahren hätte verhindern können. Dem stimmte der Richter nicht zu: Ein Pkw-Fahrer sei keineswegs verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempo zu durchfahren. Er begründete seine Entscheidung damit, dass durch das ständige Abbremsen und Anfahren für den nachfolgenden Verkehr ein erhöhtes Unfallrisiko vorherrsche. (ab) Landgericht Itzehoe Aktenzeichen 1 S 186/10
Autofahrer haftet nicht für besudelte Fußgänger
Bespritzt ein Autofahrer beim Durchfahren einer Pfütze Fußgänger, muss er nicht die Reinigungskosten übernehmen.