Wer eine Straßenbahn überholt, vor ihr einschert und dann abbremst, muss damit rechnen, dass der Straßenbahnfahrer nicht rechtzeitig bremsen kann und auffährt. Den Pkw-Fahrer trifft in diesem Fall das alleinige Verschulden an dem Unfall. (tra) Landgericht Berlin Aktenzeichen 42 O 157/10
Autofahrer ist schuld bei Auffahrunfall mit Tram
Wer vor einer Tram einschert und dann bremst, muss den Schaden selbst bezahlen, wenn der Straßenbahnfahrer auffährt.