-- Anzeige --

Autogas: Bei Ausbau kein Anspruch auf Mehrkosten

01.09.2011 14:47 Uhr
Autogasanlage
Wenn eine Autogasanlage ständig defekt ist, darf man auf den kostenlosen Ausbau und die Rückerstattung der Anlagenkosten hoffen
© Foto: Dietmar Fund

Bei einer ständig defekten Anlage hat man Anspruch auf die Rückabwicklung, aber nicht unbedingt auf den Ersatz Kraftstoff-bedingter Mehrkosten.

-- Anzeige --

Wer eine Autogasanlage nachrüsten lässt und wegen ständiger Defekte eine Rückabwicklung verlangt, darf auf die Erstattung der Ein- und Ausbaukosten hoffen. Die während der Nutzungsdauer der mangelhaften Anlage entstandenen Mehrkosten für den Benzinbetrieb kann man jedoch nicht geltend machen, solange die Einbaukosten höher sind als die ersparten Benzinkosten. So urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg am 23. August 2011 in einem Fall, auf den der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte (VdVKA) hinweist. Eine Klägerin hatte 2008 für 1.900 Euro eine Autogasanlage einbauen lassen. Zwei Jahre später verlangte sie von der Einbauwerkstatt, die Anlage kostenlos wieder auszubauen und ihr die Anschaffungskosten sowie die während der zwei Jahre angefallenen Kraftstoff-Mehrkosten zu erstatten. (dif) Oberlandesgericht Oldenburg Aktenzeichen 13 U 59/11

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.