Wer eine Autogasanlage nachrüsten lässt und wegen ständiger Defekte eine Rückabwicklung verlangt, darf auf die Erstattung der Ein- und Ausbaukosten hoffen. Die während der Nutzungsdauer der mangelhaften Anlage entstandenen Mehrkosten für den Benzinbetrieb kann man jedoch nicht geltend machen, solange die Einbaukosten höher sind als die ersparten Benzinkosten. So urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg am 23. August 2011 in einem Fall, auf den der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte (VdVKA) hinweist. Eine Klägerin hatte 2008 für 1.900 Euro eine Autogasanlage einbauen lassen. Zwei Jahre später verlangte sie von der Einbauwerkstatt, die Anlage kostenlos wieder auszubauen und ihr die Anschaffungskosten sowie die während der zwei Jahre angefallenen Kraftstoff-Mehrkosten zu erstatten. (dif) Oberlandesgericht Oldenburg Aktenzeichen 13 U 59/11
Autogas: Bei Ausbau kein Anspruch auf Mehrkosten

Bei einer ständig defekten Anlage hat man Anspruch auf die Rückabwicklung, aber nicht unbedingt auf den Ersatz Kraftstoff-bedingter Mehrkosten.