Ein Händler muss sich an gemachte Zusagen halten. Wenn er sagt, dass "nach seinem Dafürhalten" die Voraussetzungen für die Umweltprämie erfüllt sind, ist das verbindlich.
Stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist, weil das Fahrzeug aufgrund einer ausländischen Registrierungszulassung nicht den Förderrichtlinien entspricht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
(tra)
Landgericht Traunstein
Aktenzeichen 8 S 838/11