Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Dortmund bestätigt, wonach ein 24-Jähriger aufgrund einer Teilnahme an einem illegalen Autorennen zu einer Geldbuße von 400 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden war.
Im vorliegenden Fall hatte sich der Betroffene an einem illegal in Dortmund ausgetragenen Straßenrennen beteiligt. Laut Zeugenaussagen war er zusammen mit mindestens drei weiteren Fahrzeugen wiederholt im Kreis gefahren, wobei die Pkw stark beschleunigt hatten.
Das OLG Hamm bestätigte die Verurteilung des Betroffenen durch das AG Dortmund. Dieses hatte nach Ansicht der Richter das Verhalten des 24-Jährigen zutreffend als ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung qualifiziert. Der Betroffene sei gemeinsam mit einer Gruppe von Fahrzeugen mehrmals mit hoher Geschwindigkeit im Kreis gefahren, ohne dass Überholmanöver stattgefunden hätten. Einer vorherigen Verabredung der Beteiligten zu einem Rennen habe es nicht bedurft.
(tf)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 1 RBs 24/13