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Bandscheibenvorfall muss erklärbar sein

12.11.2013 15:02 Uhr
Bandscheibenvorfall muss erklärbar sein
Auch wer Schmerzen hat, ist in der Nachweispflicht
© Foto: GVS/Fotolia

Nach einem Crash müssen die Geschädigten beweisen, dass ein Bandscheibenvorfall wirklich von dem Unfall herrührt.

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Ob ein Bandscheibenvorfall durch einen Unfall hervorgerufen wurde oder nicht, muss der Geschädigte nachweisen. Dies gilt besonders dann, wenn die typischen Symptome nach dem Crash fehlen. Hat er zunächst keine sensorischen oder motorischen Beschwerden und gibt es auch in der Folgezeit keine typischen Symptome, so ist dieser Nachweis nicht erbracht. Der Bandscheibenvorfall kann dann nicht als Unfallfolge anerkannt werden.

Landgericht Bautzen

Aktenzeichen 3 O 542/10

(tra)

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