Ob ein Bandscheibenvorfall durch einen Unfall hervorgerufen wurde oder nicht, muss der Geschädigte nachweisen. Dies gilt besonders dann, wenn die typischen Symptome nach dem Crash fehlen. Hat er zunächst keine sensorischen oder motorischen Beschwerden und gibt es auch in der Folgezeit keine typischen Symptome, so ist dieser Nachweis nicht erbracht. Der Bandscheibenvorfall kann dann nicht als Unfallfolge anerkannt werden.
Landgericht Bautzen
Aktenzeichen 3 O 542/10
(tra)