Bei absoluter Fahruntüchtigkeit zahlt Versicherung nicht

08.05.2012 09:57 Uhr
In einem solchen Fall darf der Unfallverursacher nicht mit Schadenersatz rechnen

Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn der Unfallverursacher nachweislich unter Alkoholeinfluss stand.

Ein Versicherungsnehmer ist seiner Versicherung zum Ersatz des an einen Dritten gezahlten Schadensersatzbetrags verpflichtet, wenn dieser im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit Auto gefahren ist.

In dem entschiedenen Fall hatte der Versicherungsnehmer gut eine Stunde nach dem Unfall noch eine Blutalkoholkonzentration von 2,10 Promille. Da er an einer T-Kreuzung weder rechts noch links, sondern geradeaus in eine Gartenmauer gefahren war, hat die Versicherung einen Betrag von rund 4.700 Euro als Schadensersatz gezahlt.

Diesen Betrag verlangte die Versicherung vollständig von ihrem Versicherungsnehmer zurück und hatte mit dieser Forderung Erfolg. Denn § 81 Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht in besonders gelagerten Fällen die Reduzierung der Versicherungsleistung auf Null.

(tra)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen IV ZR 251/10

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