-- Anzeige --

Bei Stau Warnblinker einschalten!

04.03.2008 13:36 Uhr

Wer an einen Stau heranfährt und die Warnblinkanlage nicht einschaltet, dem kann bei einem Auffahrunfall eine Mitschuld angerechnet werden.

-- Anzeige --

Fahrzeugführern, die an einen Fahrzeugstau heranfahren, ist es nach § 16 StVO erlaubt, dies dem nachfolgenden Verkehr durch Einschalten der Warnblinkanlage anzuzeigen. Gerade die hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn macht die rechtzeitige Einleitung von Bremsvorgängen in besonderem Maße notwendig. Wer diesen Warnhinweis unterlässt, dem kann bei einem Auffahrunfall die Betriebsgefahr seines eigenen Fahrzeuges mit 25 Prozent angerechnet werden, sodass sein Schadenersatzanspruch gegen den Auffahrenden um diesen Prozentsatz gemindert wird. (jlp, 4.3.08) Landgericht Memmingen Aktenzeichen 2 O 392/07

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.