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Benachteiligende Vertragspflicht ist unwirksam

23.04.2013 09:25 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, sind unwirksam

Wird in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Steuererklärung durch eine vom Arbeitgeber beauftragte Steuerberatungsgesellschaft erstellen lassen muss, so ist diese Vereinbarung unwirksam.

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Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, der zufolge der Arbeitnehmer seine Steuererklärung durch eine vom Arbeitgeber beauftragte Steuerberatungsgesellschaft erstellen lassen muss, benachteiligt den Arbeitnehmer als Allgemeine Geschäftsbedingung unangemessen. Eine solche Vertragspflicht ist unwirksam und muss daher vom Arbeitnehmer nicht beachtet werden.

(jlp)

Bundesarbeitsgericht

Aktenzeichen 8 AZR 804/11

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