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Benzinklausel: Risikoausschluss bei Privathaftpflicht

02.05.2013 11:07 Uhr

Durch die sogenannte Benzinklausel werden alle Risiken von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, die typischerweise der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnen sind.

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Vom Leistungsumfang der Privathaftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle Risiken ausgeschlossen, die typischerweise der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnen sind.

Diese Vertragsbestimmung (auch Benzinklausel genannt) greift immer dann, wenn sich eine Gefahr verwirklicht, die dem Fahrzeuggebrauch eigen ist und diesem selbst und unmittelbar zugerechnet werden muss. Nicht erforderlich ist hierbei, dass der Versicherte das Kraftfahrzeug bei Schadenseintritt noch führt. 

(jlp)

Landgericht Bremen

Aktenzeichen 6 S 324/11

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