Ob der Preis für einen Mietwagen nach einem Unfall angemessen ist, kann anhand von Mietpreisspiegeln ermittelt werden. Hat das Gericht dabei Zweifel an der Angemessenheit des Preises, kann es Zu- oder Abschläge vornehmen. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass der Mietpreisspiegel ungeeignet ist.
Aktenzeichen VI ZR 316/11
(tra)