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BGH bestätigt: WLAN-Hotspot-Anbieter haften nicht

26.07.2018 13:17 Uhr
BGH bestätigt: WLAN-Hotspot-Anbieter haften nicht
Fahrlehrer, die ihren Schülern WLAN anbieten, dürften das BGH-Urteil erleichtert zur Kenntnis nehmen
© Foto: Jan Woitas/ZB/Picture Alliance

Der BGH hat ein Gesetz bestätigt, das Anbieter offener WLAN-Hotspots vor Unterlassungsklagen bewahrt, wenn ihr Anschluss für illegale Uploads genutzt wird.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine gesetzliche Regelung von 2017, die die sogenannte Störerhaftung beendet hatte, in wesentlichen Punkten für rechtens erklärt. Nach Informationen der „Zeit“ ging es in dem Verfahren um einen Computerspiele-Hersteller, der einen Betreiber offener WLAN-Hotsports rechtlich zur Verantwortung ziehen wollte, als über dessen Hotspots ein Spiel illegal in eine Tauschbörse hochgeladen wurde.

Das Gesetz, um das es ging - das neue Telemediengesetz -, sei mit dem Europarecht vereinbar, teilte der BGH mit. Geschädigte, etwa im obigen Fall der Spielhersteller, könnten WLAN-Betreiber immer noch gerichtlich zur Sperrung bestimmter Inhalte anhalten. Damit seien ihre Urheberrechte ausreichend geschützt, betonte das höchste deutsche Zivilgericht.

(tc)

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