Ein Mitarbeiter, der mit Hilfe eines Detektivs beim "blau machen" erwischt wird, muss die Kosten für den Privatermittler tragen. Das geht aus einem Urteil hervor, das der Nachrichtendienst n-tv.de veröffentlicht hat. Nach Ansicht der Richter hat der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt. Er müsse dem Arbeitgeber daher jeden Schaden ersetzen, der mit dieser Pflichtverletzung zusammenhängt. Im verhandelten Fall verurteilte das Gericht einen Brief- und Zeitungszusteller, Detektivkosten von rund 2.500 Euro zu übernehmen. Er hatte sich krankgemeldet, woraufhin der Arbeitgeber dessen Frau als Vertreterin beschäftigte. Mit Hilfe eines Detektivs kam allerdings heraus, dass der Mann seiner Frau bei der Arbeit behilflich war. Vor diesem Hintergrund befanden die Mainzer Richter, dass der Angestellte die Überwachungskosten "schuldhaft veranlasst" habe. Denn entweder habe er seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder seine Genesung verzögert und gefährdet. (bub, 7.2.09) Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Aktenzeichen: 7 Sa 197/08
Blaumacher müssen Detektivkosten zahlen
Wer "blau macht" und das von seinem Arbeitgeber mit Hilfe eines Detektivs nachgewiesen bekommt, muss die Kosten für diesen Detektiv tragen.