-- Anzeige --

Blaumacher müssen Detektivkosten zahlen

07.02.2009 05:43 Uhr

Wer "blau macht" und das von seinem Arbeitgeber mit Hilfe eines Detektivs nachgewiesen bekommt, muss die Kosten für diesen Detektiv tragen.

-- Anzeige --

Ein Mitarbeiter, der mit Hilfe eines Detektivs beim "blau machen" erwischt wird, muss die Kosten für den Privatermittler tragen. Das geht aus einem Urteil hervor, das der Nachrichtendienst n-tv.de veröffentlicht hat. Nach Ansicht der Richter hat der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt. Er müsse dem Arbeitgeber daher jeden Schaden ersetzen, der mit dieser Pflichtverletzung zusammenhängt. Im verhandelten Fall verurteilte das Gericht einen Brief- und Zeitungszusteller, Detektivkosten von rund 2.500 Euro zu übernehmen. Er hatte sich krankgemeldet, woraufhin der Arbeitgeber dessen Frau als Vertreterin beschäftigte. Mit Hilfe eines Detektivs kam allerdings heraus, dass der Mann seiner Frau bei der Arbeit behilflich war. Vor diesem Hintergrund befanden die Mainzer Richter, dass der Angestellte die Überwachungskosten "schuldhaft veranlasst" habe. Denn entweder habe er seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder seine Genesung verzögert und gefährdet. (bub, 7.2.09) Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Aktenzeichen: 7 Sa 197/08

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.