Sieht man ein Kind am Straßenrand, ist Vorsicht geboten, denn Kinder können sich anders verhalten, als man es erwarten würde. Sie können Geschwindigkeit und Bremswege von Fahrzeugen nicht einschätzen, auch Geräusche zu orten, fällt ihnen schwer. Laut Informationen der Deutschen Verkehrswacht sind Kinder erst ab dem achten Lebensjahr dazu in der Lage, mehrere Dinge gleichzeitig zu erfassen und darauf entsprechend zu reagieren.
Daher ist es ratsam, die Geschwindigkeit zu reduzieren und bremsbereit zu sein, sobald man ein Kind am Fahrbahnrand sieht. Beides ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist vorausschauendes Fahren in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten sowie Spielplätzen, auch wenn kein Verkehrszeichen explizit darauf hinweist, unerläßlich.
Steht ein Kind am Straßenrand, tendiert man dazu, das Kind mit einer freundlichen Geste dazu auffordern, die Straße zu überqueren. Das kann aber zu gefährlichen Situationen führen, wenn zum Beispiel ein weiteres Fahrzeug aus der Gegenrichtung den Vorgang nicht mitbekommt und daher nicht anhält. Deshalb rät der ACE im Sinne der Verkehrssicherheit dazu, auf Handzeichen und Kopfnicken als Gesten zu verzichten und bremsbereit in angepasster Geschwindigkeit am Kind vorbeizufahren.