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Blinken trotz Warnblinklicht

26.03.2013 10:31 Uhr
Auch bei eingeschalteter Warnblinkanlage muss der Abbiegevorgang angekündigt werden

Auch wer beim Abschleppen auf der Autobahn die Warnblinkanlage angestellt hat, muss ein beabsichtigtes Abbiegen anzeigen.

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Wird ein Fahrzeug auf der Bundesautobahn abgeschleppt, so muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs, der die Warnblinkanlage während des Abschleppens eingeschaltet hat, ein beabsichtigtes Abbiegen von der rechten Autobahnfahrspur auf die Ausfahrtspur anzeigen.

Dies kann dadurch geschehen, dass er kurzzeitig die Warnblinkanlage ausschaltet und dann den Blinker setzt.

(jlp)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 6 U 19/11

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