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Blutprobe kann verwertet werden

21.10.2014 11:45 Uhr
Blutprobe kann verwertet werden
Ist eine Blutprobe einmal abgenommen, kann deren Ergebnis auch in einem Unfallprozess verwendet werden
© Foto: Shawn Hempel/Fotolia

Eine bei einem Unfallgeschädigten genommene Blutprobe kann in Gerichtsverfahren, die auf den Unfall folgen, verwertet werden, selbst wenn die Blutprobe aus rein medizinischen Gründen genommen wurde.

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Der Betroffene war als Fußgänger in einen Unfall mit einem Pkw verwickelt. Im Krankenhaus wurde ihm eine Blutprobe aus medizinischen Gründen entnommen. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,8 Promille. Das Ergebnis der Probe kann in einem Unfallprozess verwertet werden, auch wenn Sinn und Zweck der Probe ursprünglich ein anderer war. Dies gilt sowohl für den Zivil- als auch für den Strafprozess. Dem Geschädigten können allenfalls Mess-Ungenauigkeiten zugute gehalten werden.

(tra)

Oberlandesgericht Naumburg

Aktenzeichen 1 U 81/13

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