Ein Cabrio mit einer großen Schleife muss noch lange kein Präsent sein. Darauf weist das OLG Schleswig-Holstein hin.
Im vorliegenden Fall fuhr eine Frau zum 60. Geburtstag ihres Freundes mit einem Oldtimer-Cabrio vor, um das eine große Schleife gebunden war. Sie gratulierte und überreichte ihm die Schlüssel, behielt allerdings den Zweitschlüssel sowie den Kfz-Brief. Nach Streitigkeiten zwischen den beiden holte sie das Auto zurück.
Das OLG Schleswig-Holstein entschied, dass der klagende Mann nicht Eigentümer des Fahrzeugs geworden ist. Angesichts des hohen Werts des Oldtimers von rund 50.000 Euro hätte die Dame nach Ansicht des Gerichts den Schenkungswillen auch in Worten zum Ausdruck bringen müssen. Schon die Möglichkeit, sein Traumauto nutzen zu können, sei ein durchaus denkbares und ansehnliches Präsent. Das Fahrzeug sei nur ausgeliehen gewesen und diese Leihe habe die Inhaberin schriftlich gekündigt, weshalb er das Fahrzeug nicht behalten durfte.
(cm)
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 3 U 69/11