Der Geschädigte eines Unfalls bekommt dann kein Geld von dem Unfallverursacher, wenn zwar feststeht, dass sich ein Unfall ereignet hat, aber nicht feststeht, welche Schäden sich daraus genau ergeben haben.
Der Geschädigte hatte seinen Pkw Passat auf dem Bordstein an einer Laterne abgestellt. Aufgrund schneeglatter Fahrbahn fuhr ein Touran in das parkende Fahrzeug. Obwohl das Unfallgeschehen fest stand, bekam der Geschädigte keinen Schadensersatz.
Denn ein Gutachten hatte ergeben, dass die Schäden so jedenfalls nicht von dem Touran verursacht worden waren. In diesem Fall eines „So-nicht-Unfalls“ muss nicht gezahlt werden.
(tra)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 9 U 246/13