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Drogenschnelltest ist kein Beweis

21.10.2015 11:21 Uhr
Drogenschnelltest ist kein Beweis
Ein Drogentest liefert keinen Beweis, sondern ist nur ein Indiz für Drogenkonsum
© Foto: benjaminnolte/Fotolia

Ein Drogenschnelltest allein ist nicht geeignet, die Einnahme von Betäubungsmitteln zu beweisen. Im Falle eines positiven Tests begründet er jedoch den Verdacht des Drogenkonsums.

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Ein Drogenschnelltest allein ist nicht geeignet, die Einnahme von Betäubungsmitteln zu beweisen. Im Falle eines positiven Tests begründet er jedoch den Verdacht des Drogenkonsums.

Bei einem positiven Drogentest bedarf es weiterer Umstände, um sicher zu sein, dass Drogen konsumiert wurden. Solche Umstände können sich aus einem Geständnis des Fahrzeugführers ergeben. In diesem Fall kommt es auf das Ergebnis einer Blutprobe nicht mehr an.

(jlp)

Verwaltungsgericht Trier

Aktenzeichen 1 L 2162/14.TR

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