Ein Drogenschnelltest allein ist nicht geeignet, die Einnahme von Betäubungsmitteln zu beweisen. Im Falle eines positiven Tests begründet er jedoch den Verdacht des Drogenkonsums.
Bei einem positiven Drogentest bedarf es weiterer Umstände, um sicher zu sein, dass Drogen konsumiert wurden. Solche Umstände können sich aus einem Geständnis des Fahrzeugführers ergeben. In diesem Fall kommt es auf das Ergebnis einer Blutprobe nicht mehr an.
(jlp)
Verwaltungsgericht Trier
Aktenzeichen 1 L 2162/14.TR