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E-Bike muss kein Kraftfahrzeug sein

17.04.2014 08:33 Uhr
E-Bike muss kein Kraftfahrzeug sein
Ob ein E-Bike als Kraftfahrzeug oder Fahrrad eingestuft wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab
© Foto: autofocus67_Fotolia

Ein E-Bike muss nicht zwingend ein Kraftfahrzeug sein. Die genaue rechtliche Einordnung ist noch ungeklärt.

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Ein E-Bike muss nicht zwingend ein Kraftfahrzeug sein, für das die 0,5 Promillegrenze des Straßenverkehrsgesetzes gilt. Die rechtliche Einordnung solcher E-Bikes als Fahrrad oder Kraftfahrzeug ist noch ungeklärt.

E-Bikes, die als Fahrräder mit einem elektrischen Hilfsantrieb gebaut sind, der sich beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern abschaltet, sind nicht als Kraftfahrzeuge, sondern „nur“ als Fahrräder einzustufen. Für solche Fahrradfahrer gilt die 0,5 Promillegrenze nicht.

(jlp)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 4 RBs 47/13

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