Wer sein Fahrzeug an jemand anderen verleiht, muss prüfen, ob derjenige, an den er es verleiht, eine gültige Fahrerlaubnis hat. Dazu genügt es, dass er sich den Führerschein zeigen lässt.
Der Verleiher muss dies allerdings nicht tun, wenn er sicher ist, dass ein gültiger Führerschein vorliegt - und es keine Anhaltspunkte gibt, dass dies anders ein könnte. Sieht der Verleiher den Fahrer zum Beispiel regelmäßig anderweitig fahren, so fehlt es an diesen Anhaltspunkten.
(tra)
Landgericht Oldenburg
Aktenzeichen 13 S 506/14