-- Anzeige --

Erst schauen, dann aussteigen

16.09.2015 13:01 Uhr
Erst schauen, dann aussteigen
Vorsicht beim Aussteigen!
© Foto: Peter Atkins/Fotolia

Kommt es beim Aussteigen aus einem Auto zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Beweis für einen Sorgfaltsverstoß des Aussteigenden.

-- Anzeige --

Kommt es beim Aussteigen aus einem Auto zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Beweis für einen Sorgfaltsverstoß des Aussteigenden.

Der Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr muss beim Vorbeifahren an einem geparkten Kfz nicht mit einem plötzlich weiträumigen Öffnen einer Fahrzeugtür rechnen, sondern allenfalls, dass die Tür nur einen Spalt zur Rückschau geöffnet wird. 

Der einzuhaltende Seitenabstand darf deshalb durchaus geringer sein als der regelmäßig verlangte Mindestabstand von einem Meter beim Überholen.

(jlp)

Oberlandesgericht Köln

Aktenzeichen 19 U 57/14

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.