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EU: Bessere Zusammenarbeit der Behörden bei Verkehrsvergehen

13.03.2024 17:14 Uhr | Lesezeit: 4 min
Grenzkontrolle_Bundespolizei
In Zukunft sollen die jeweiligen Heimatland-Behörden Bußgelder und Geldstrafen bei Verkehrssünden im Ausland eintreiben
© Foto: Bundespolizei

Wer im EU-Ausland Bußgeld für Fehlverhalten im Verkehr zahlen muss, soll es künftig schwieriger haben, sich vor Sanktionen zu drücken.

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Wer im EU-Ausland Bußgeld für Fehlverhalten im Verkehr zahlen muss, soll es künftig schwieriger haben, sich vor Sanktionen zu drücken. Die Behörden verschiedener EU-Länder sollen in Zukunft besser und enger kooperieren.

  • Die EU-Staaten wollen beim Eintreiben von Bußgeldern und Geldstrafen wegen Verkehrsverstößen stärker zusammenarbeiten. Derzeit würden etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verstöße nicht geahndet, teilte das Europaparlament in der Nacht zu Mittwoch, 13. März, mit. Daher hätten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken.
  • Auch die EU-Länder bestätigten die Einigung. Sie muss noch offiziell vom Parlament und den nationalen Ministern abgesegnet werden.

Konkret sieht die Einigung nach Angaben des Parlaments vor, dass Behörden des Heimatlandes von Verkehrssündern künftig Bußgelder und Geldstrafen eintreiben können, die in anderen Staaten verhängt wurden. Voraussetzung sei, dass der Staat in dem das Vergehen begangen wurde, darum bittet, die Sanktion über 70 Euro beträgt und andere Rechtswege bereits ausgeschöpft sind. Privaten Unternehmen soll es verboten werden, Bußgelder von Ausländern einzutreiben.

Liste von Verkehrsverstößen wird erweitert

Nach Angaben beider Institutionen soll die Liste von Verkehrsverstößen erweitert werden, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können.

Neben Fehlverhalten wie zu schnellem oder betrunkenem Fahren gehören künftig auch gefährliches Parken, gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht und Missachtung von durchgezogenen Linien zu diesen Verstößen. In Deutschland werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld belegt, Geldstrafen werden laut Strafgesetzbuch von Gerichten verhängt und richten sich nach dem Einkommen des Täters beziehungsweise der Täterin.

Wenn die EU-Staaten und das Parlament die Einigung abgesegnet haben, müssen die neuen Vorgaben noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür ist eine Übergangsfrist von 30 Monaten vorgesehen. Auf EU-Ebene wird aktuell auch daran gearbeitet, dass Fahrverbote und der Entzug von Führerscheinen EU-weit durchgesetzt wird.

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