Einem Fahrlehrer wurde die Fahrlehrerlaubnis entzogen. Er verfüge nicht mehr über die erforderliche Zuverlässigkeit, nachdem Vorwürfe bekannt geworden seien, dass der Fahrlehrer gegenüber Fahrschülerinnen sexuell übergriffig geworden sei, begründete die zuständige Behörde ihre Entscheidung. Der Fahrlehrer klagte dagegen, insbesondere bestritt er, mit Vorsatz gehandelt zu haben.
Das Verwaltungsgericht Hannover sah den Sachverhalt so wie die Behörde. Selbst wenn er keine „sexualisierte Intention“ gehabt habe, sei es mit der Zuverlässigkeit, die notwendig sei, um als Fahrlehrer arbeiten zu können, nicht weit her, stellte das Gericht klar. Ausschlaggebend sei, wie sein Verhalten bei den betroffenen Fahrschülerinnen angekommen sei. Und die hätten eindeutig ausgesagt, dass sie sich sexuell bedrängt gefühlt hätten.
Verwaltungsgericht Hannover
Aktenzeichen 15 A 7795/16
(tc)