Wer als Kraftfahrer einen Schaden grob fahrlässig verursacht – indem er zum Beispiel eine rote Ampel übersieht – muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung die Regulierung des Schadens verweigert. Zumindest dann, wenn er nicht bei der Fahrlehrerversicherung versichert ist. Dort werden in der Voll- und Teilkasko auch grob fahrlässig verursachte Schäden reguliert (Verträge mit Tarif ab 9/2004). Ausnahmen: Ein Diebstahl wurde grob fahrlässig ermöglicht oder der Versicherungsfall wurde infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt. Darüber informierte Josef Heindörfer, Direktionsbeauftragter der Fahrlehrerversicherung, die Mitglieder des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer bei der Herbstveranstaltung der Regionen München und Oberbayern. Heindörfer machte auch auf einige weitere interessante Besonderheiten aufmerksam, wie zum Beispiel den Komfort-Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung und den Basis Plus Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung. Wer seinen Versicherungsschutz überprüfen möchte, kann sich direkt an den für seine Region zuständigen Direktionsbeauftragten wenden. Für telefonische Auskünfte steht auch die Kundenbetreuung der Fahrlehrerversicherung in Stuttgart zur Verfügung. (bub, 18.11.10) Tel.: 07 11 / 9 88 89 -711 http://www.fahrlehrerversicherung.de/Kontakt_Direktionsbeauftragte.php
Fahrlehrerversicherung hilft auch bei "grober Fahrlässigkeit"
Interessante Einzelheiten aus dem Versicherungsschutz der Fahrlehrerversicherung präsentierte der Direktionsbeauftragte Josef Heindörfer den bayerischen Fahrlehrern.