Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, ließ sich ein Mann gleich zweimal mit zu viel Alkohol im Blut sowohl am Steuer als auch hinter dem Fahrradlenker erwischen. Im Auto verursachte er sogar einen Unfall mit Verletzten. Die zuständige Behörde forderte daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU). Dieses legte er nicht vor.
Daraufhin entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis und verbot ihm Fahrzeuge aller Art zu benutzen. In Klammern fügte sie eine Auflistung der verbotenen Fahrzeuge an, darunter auch das Fahrrad. Das wollte der Mann nicht hinnehmen und behauptete, der Bescheid der Behörde sei nicht eindeutig genug und wie die Aufforderung zur MPU ungültig.
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Für das Gericht war der Bescheid genau genug. Denn die Behörde habe in ihrem Schreiben explizit auch Fahrräder aufgeführt. Auch die MPU sei gerechtfertigt gewesen. Dass der Mann kein Gutachten vorgelegt hat, spreche nicht für ihn. „Die Behörde darf annehmen, dass jemand, der einer Aufforderung zur MPU nicht nachkommt, nicht für den Straßenverkehr geeignet ist“, erläutert die Anwaltshotline.
Eine Fahrradfahrt mit 1,85 Promille und eine alkoholbedingte Unfallverwicklung - wie im Fall - können dazu führen, keine Fahrzeuge mehr fahren zu dürfen. Auch solche nicht, für die kein Führerschein nötig ist wie zum Beispiel Fahrräder, sagte das Gericht.
Verwaltungsgerichtshof Bayern
Aktenzeichen 11 ZB 880/16
(tc)