Gerade auch einen Fahrlehrer kann die Verpflichtung treffen, ein Fahrtenbuch für seinen Fahrschulwagen zu führen. Kann nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fahrer nicht ohne Weiteres ermittelt werden, kann der Fahrlehrer dazu angehalten sein.
Denn gerade durch die Fahrerfeststellung können wichtige Erkenntnisse für die Fahrerlaubnisbehörde getroffen werden, nämlich beispielsweise, ob der Fahrschüler, wenn er der Fahrer war, überhaupt geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.
(tra)
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen 10 S 1162/13