Soll ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen die Fahrten nach Datum und Ziel aufgeschlüsselt werden. Dabei ist es nicht ausreichend, lediglich Straßennamen zu nennen und hinterher eine Liste mit konkreten Angaben zu dem eigentlichen Ziel nachzureichen. Auch müssen Anfangs- und Endpunkte der Fahrten aufgezeigt werden, um die genauen Kilometer erfassen zu können.
(tra)
Bundesfinanzhof
Aktenzeichen VI R 33/10