Wer versucht, eine Fahrtenbuchauflage dadurch zu umgehen, dass er eine Grundrechtsverletzung vorträgt, wird damit kein Gehör finden. Die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs verstößt nicht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. (tra) Oberverwaltungsgericht Münster Aktenzeichen 8 B 306/11
Fahrtenbuch verstößt nicht gegen die Grundrechte
Wer die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, umgehen will, braucht den Gerichten nicht mit einer "Grundrechtsverletzung" zu kommen.