Fahrtenbuch wegen Aussageverweigerung

16.03.2012 09:50 Uhr
Wer nach einer Geschwindigkeitsübertretung die Aussage verweigert, muss anschließend Fahrtenbuch führen

Wer bei Geschwindigkeitsübertretungen die Aussage verweigert, muss mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen.

Eine Pkw-Halterin hatte die Geschwindigkeit um 22 km/h überschritten. Auf dem Anhörungsbogen gab sie an, nicht die verantwortliche Fahrerin zu sein. Zudem erklärte sie, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine Angaben zum verantwortlichen Fahrer zu machen. Daraufhin wurde das Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt, der Halterin wurde jedoch eine Fahrtenbuchauflage gemacht. Die Verwaltungsbehörde ordnete diese für neun Monate an, das Gericht erließ der Fahrerin drei Monate.

Dies entspräche einem angemessenen Rahmen und sei üblich bei derartigen Verstößen. Eine längere Dauer einer solchen Auflage müsse anhand der Einzelheiten des Falls genauer begründet werden.

(tra)

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Aktenzeichen 12 LB 318/08

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