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Fahrzeugstilllegung wegen Adressänderung

16.03.2015 09:54 Uhr
Fahrzeugstilllegung wegen Adressänderung
Die Fahrzeugpapiere sollten auf dem neuesten Stand sein – sonst kann die Zulassungsbehörde eingreifen
© Foto: FM2/Fotolia

Fahrzeughalter, die ihre Adresse ändern, sind zugleich auch verpflichtet, die neue Halteranschrift in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn der Umzug nur innerhalb des Zulassungsbezirks erfolgte.

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Fahrzeughalter, die ihre Adresse ändern, sind zugleich auch verpflichtet, die neue Halteranschrift in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn der Umzug nur innerhalb des Zulassungsbezirks erfolgte.

Diese Pflicht bedeutet aber noch nicht gleich, dass dem Fahrzeughalter der Fahrzeugbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr zu untersagen ist. Vielmehr hat die Zulassungsbehörde das ihr zustehende Ermessen pflichtgemäß auszuüben und die Notwendigkeit einer Betriebsuntersagung im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu überprüfen sowie entsprechend zu begründen.

(jlp)

Verwaltungsgericht Saarlouis

Aktenzeichen 10 K 985/12

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