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Fehlende Kfz-Herstellergarantie

06.11.2012 16:31 Uhr
Gültigkeit von Garantieangaben bei Internetofferten
Die in Internetofferten bei Onlineauktionen aufgeführten Garantieangaben werden Vertragsbestandteil
© Foto: Michael Kappeler_ddp

Wird ein Fahrzeug bei ebay versteigert, so werden die in der Internetofferte angegebenen Garantieangaben Vertragsbestandteil, auch wenn später ein Kaufvertrag unterzeichnet wird, der keine Angaben zur Garantie enthält.

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Wird ein bei eBay inseriertes Fahrzeug versteigert, so werden die in der Internetofferte angegebenen Garantieangaben Vertragsbestandteil, auch wenn im Folgenden noch zusätzlich ein Kaufvertrag unterzeichnet wird, in dem zu Garantien keine Aussagen getroffen werden.

Bei einem Jahreswagen mit einem Preis von zirka 21.000 Euro sowie einer Laufleistung von 25.000 Kilometer ist das Bestehen einer Herstellergarantie im üblichen Umfang von gewichtiger Bedeutung. 

Dies gilt vor allem im Hinblick auf die erhebliche Restlaufzeit eines solchen Fahrzeugs, auf den Fahrzeugwert und auf die im Falle eines Reparaturbedarfs an dem Garantieanspruch üblicherweise unterfallenden Fahrzeugteilen anfallenden Kosten für den Gebrauchtwagenkäufer

(jlp)

Oberlandesgericht Schleswig

Aktenzeichen 5 U 103/11

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