Wird ein bei eBay inseriertes Fahrzeug versteigert, so werden die in der Internetofferte angegebenen Garantieangaben Vertragsbestandteil, auch wenn im Folgenden noch zusätzlich ein Kaufvertrag unterzeichnet wird, in dem zu Garantien keine Aussagen getroffen werden.
Bei einem Jahreswagen mit einem Preis von zirka 21.000 Euro sowie einer Laufleistung von 25.000 Kilometer ist das Bestehen einer Herstellergarantie im üblichen Umfang von gewichtiger Bedeutung.
Dies gilt vor allem im Hinblick auf die erhebliche Restlaufzeit eines solchen Fahrzeugs, auf den Fahrzeugwert und auf die im Falle eines Reparaturbedarfs an dem Garantieanspruch üblicherweise unterfallenden Fahrzeugteilen anfallenden Kosten für den Gebrauchtwagenkäufer.
(jlp)
Oberlandesgericht Schleswig
Aktenzeichen 5 U 103/11