Wenn Fußgänger Parklücken blockieren, verstoßen sie nach Aussage der Deutschen Anwaltsauskunft gegen die allgemeinen Verhaltensplichten im Straßenverkehr. In so einem Fall kann ein Bußgeld von zehn Euro verhängt werden.
Um ihr Recht auf eine Parklücke durchzusetzen, dürfen Autofahrer durchaus selbstbewusst vorgehen – ihnen steht ein Notwehrrecht gegenüber dem verkehrswidrig handelnden Fußgänger zu. Nach der geltenden Rechtsprechung ist es sogar erlaubt, vorsichtig in die Lücke einzufahren und den Fußgänger so zum Rückzug zu bewegen. Gefährdet der Autofahrer dabei allerdings den Fußgänger, zum Beispiel durch sehr schnelles Einfahren in die Parklücke, wird das Notwehrrecht überschritten. In einem solchen Fall kann eine strafbare Nötigung vorliegen, wie die Deutsche Anwaltsauskunft mitteilt.