Auch bei einem Gebrauchtwagenkauf liegt ein Sachmangel vor, wenn bei Übergabe des Fahrzeugs der Zahnriemen im Motorraum einen vorzeitigen Verschleiß aufweist. Vorzeitig ist der Verschleiß dann, wenn etwa bereits nach einem Fünftel der Mindestlaufzeit der Verschleiß des Zahnriemens eintritt. Kommt es dann zum Riss des Zahnriemens, so spricht alles dafür, dass der Mangel beim gewöhnlichen Gebrauch und nicht außerhalb der gewöhnlichen Beanspruchung aufgetreten ist. Dieser Sachmangel berechtigt den Käufer, den Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag zu erklären, so dass der Verkäufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis erstatten muss. (jlp) Oberlandesgericht Naumburg Aktenzeichen 2 U 77/09
Gebrauchtwagen: Geld zurück bei gerissenem Zahnriemen
Reißt der Zahnriemen vorzeitig, darf auch ein Gebrauchtwagen zurückgegeben werden. Der Käufer erhält sein Geld zurück.