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Geschwindigkeitsbegrenzung auf nur einer Fahrspur

17.02.2015 15:15 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenzung auf nur einer Fahrspur
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nicht auf Fahrspuren, für die ein Benutzungsverbot angeordnet wurde, sagt die Rechtsprechung
© Foto: virtua73/Fotolia

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die lediglich für die linke Fahrspur angeordnet ist, regelt die zulässige Geschwindigkeit nicht auf den benachbarten Fahrspuren, für die ein Fahrstreifenbenutzungsverbot ("rote gekreuzte Schrägbalken") gilt.

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Eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die lediglich für die linke Fahrspur angeordnet ist, regelt die zulässige Geschwindigkeit nicht auf den benachbarten Fahrspuren, für die ein Fahrstreifenbenutzungsverbot ("rote gekreuzte Schrägbalken") gilt.

Einem Fahrzeugführer, der in einem solchen Fall nicht die linke Fahrspur befährt, kann deshalb auch keine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden, weil diese Geschwindigkeitsbeschränkung nur speziell für den linken Fahrstreifen angeordnet wurde.

(jlp)

Oberlandesgericht Braunschweig

Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 26/14

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