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Grob fahrlässig: einem Fuchs ausweichen

01.06.2019 10:14 Uhr
Grob fahrlässig: einem Fuchs ausweichen
Im Fall lief ein Fuchs einen Autofahrer vors SUV
© Foto: Sidney Cromer/Fotolia

Ein Autofahrer wich einem Fuchs aus, sein Auto wurde dadurch beschädigt. Das Gericht sprach dessen Vollkaskoversicherung von ihrer Leistung frei.

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„Ein willentliches Ausweichen vor einem solch kleinen Tier stellt in der Regel ein grob fahrlässiges Fehlverhalten dar“, stellte das Landgericht Saarbrücken klar. Es könne eine Leistungskürzung der Vollkaskoversicherung auf null in Betracht kommen.

In die Bemessung der Leistungskürzung sei auch die Pkw-Größe – hier handelte es sich um ein SUV – und das damit einhergehende Schadenrisiko bei der Kollision miteinzubeziehen.

Landgericht Saarbrücken

Aktenzeichen 14 O 162/17

(tc)

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