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Grundstückszufahrt oder Straße?

13.04.2015 09:44 Uhr
Grundstückszufahrt oder Straße?
Straße oder Zufahrt? Ein Sackgasse-Schild sagt darüber nichts aus
© Foto: bluedesign/Fotolia

Manchmal ist der Charakter einer Einmündung nicht klar. Das Oberlandesgericht Saarbrücken nennt Kriterien, die für eine Zufahrt sprechen.

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Für die Einordnung einer Zuwegung als Grundstückszufahrt spricht, dass die Einmündung nur drei Meter breit ist, dass die Zuwegung durch eine Rinne von der Fahrbahn abgetrennt ist und dass der Bordstein auf der gesamten Einmündungslänge abgesenkt ist. Dem steht nicht entgegen, dass die Zufahrt asphaltiert und als Sackgasse gekennzeichnet ist.

(jlp)

Oberlandesgericht Saarbrücken

Aktenzeichen 4 U 212/14

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