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Halteverbot: 30 Meter sind drin

12.11.2018 10:51 Uhr
Halteverbot: 30 Meter sind drin
Bitte ausführlich schauen, wo das Halte- oder Parkverbot beginnt, fordert das VG Koblenz
© Foto: Gina Sanders/Fotolia

Wer sein Auto parken will, muss sich genau umschauen, ob dies erlaubt ist. Das VG Koblenz hat sich dazu geäußert, wie viele Meter der Autofahrer rundum sein Auto kontrollieren muss.

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Die Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr seien niedriger zu bewerten als im fließenden, betonte das Verwaltungsgericht Koblenz. Ein Autofahrer, der irgendwo geparkt habe, müsse deshalb genau schauen, ob er das überhaupt dürfe.

Hier gelte, dass ein Autofahrer sich über ein etwaiges Halteverbot an dem beabsichtigten Abstellplatz gegebenenfalls durch Rückschau auf die Beschilderung jedenfalls an den letzten 30 Metern des zurückliegenden Straßenstücks vergewissern müsse.

Verwaltungsgericht Koblenz

Aktenzeichen 5 K 782/18.KO

(tc)

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