Ein Autofahrer, der sein Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um die Navigations-Funktion zu nutzen, verstößt gegen das Handyverbot. Mit diesem Beschluss vom 8. März 2013, auf den der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte hinweist, bestätigte das Oberlandesgericht Hamm die Rechtsauffassung eines Amtsgerichtes, gegen die ein Autofahrer Einspruch erhoben hatte.
Das Gericht stellte klar, dass der Autofahrer bei jeglicher bestimmungsgemäßen Handhabung eines Handys und damit auch beim Navigieren nicht beide Hände am Lenkrad habe. Sicherzustellen, dass der Fahrer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe, sei aber der Sinn des Handyverbots.
(dif)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen III-5 RBs 11/13