Bringt ein Hersteller Fahrzeuge auf den Markt, die über eine manipulierte Software verfügen, sodass bei einer Emissionskontrolle andere Stickoxidwerte gemessen werden als auf der Straße, täuscht er den Käufer. Das hat das Landgericht Hildesheim festgestellt.
Die Folge: Der Hersteller muss dem Käufer den Kaufpreis erstatten, allerdings reduziert um die Nutzungen, die der Käufer gezogen hat. Das sind zum Beispiel die gefahrenen Kilometer. Im Gegenzug muss der Käufer das Auto an den Hersteller herausgeben.
Landgericht Hildesheim
Aktenzeichen 3 O 139/16
(tra)