Heute startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Wegen der unterschiedlichen Zeitzonen fallen einige Spiele - zum Beispiel Deutschland gegen Südkorea (27. Juni, 16 Uhr) - durchaus in die Arbeitszeit. Dürfen Arbeitnehmer dennoch Spiele über Radio, TV oder Internet verfolgen? Diese Frage hat das Deutsche Anwaltsregister in einem Beitrag beantwortet.
Radio grundsätzlich ok, TV und Livestream nicht
Schon im Jahr 1986 - so weit blicken die Juristen zurück - habe das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitnehmer selber verantworten müssten, wie sie ordnungsgemäß arbeiten könnten. Solange zum Beispiel Radiohören nicht dazu führt, dass geschlampt und geschludert wird, ist es laut zitiertem Urteil erlaubt.
Ganz anders dagegen ist die rechtliche Seite, wenn es darum geht, die Fußall-WM am Firmencomputer als Live-Stream oder im TV zu verfolgen. Das sei eben nicht erlaubt, stellt das Anwaltsregister klar, denn "das visuelle Verfolgen des Fußballspiels verhindert ein konzentriertes Arbeiten". Ohnehin sei erforderlich, dass der Arbeitgeber die Internetnutzung erlaubt habe.
Wen das nicht kümmert, der muss mit Konsequenzen rechnen, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln aus dem vergangenen Jahr verdeutlicht: Ein Arbeitnehmer hatte nur 30 Sekunden Fußball geguckt, trotz Internetverbot. Das Ergebnis war eine Abmahnung.
Reden hilft
Um auf der sicheren Seite zu sein, rät das Deutsche Anwaltsregister, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander reden, wie sie die WM während der Arbeitszeit handhaben wollen.
(ts)