Kann ein Kraftfahrzeug entgegen den Prospektangaben des Herstellers nur mit einem teureren als dem dort angegebenen Kraftstoff betrieben werden, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dem Fahrzeug fehlt eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft. Dies muss der Käufer nicht akzeptieren. (jlp, 07.04.05) Oberlandesgericht München, Aktenzeichen: 18 U 2176/04
Käufer darf sich auf Prospekt verlassen
Muss der Fahrzeughalter teureren Kraftstoff tanken als angegeben, kann er sich wehren.